Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Berufsausübung umfassend zu dokumentieren und diese Dokumentation, welche auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 2 HebG). Im Rahmen der Hebammenbetreuung werden Daten über die Person sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. gesetzliche Krankenversicherungsträger) übermittelt. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe oder Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, welche für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Diese Einwilligung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Vertragserfüllung Dokumente mit meinen Daten per E-Mail (alle Dokumente mit Passwort versehen) an mich übermittelt werden. Beispiele hierfür sind: Rechnungen, Bestätigungen und der Behandlungsvertrag selbst. Personenbezogene sensible Daten wie Gesundheitsdaten werden nie per E-Mail übertragen.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.